Fortsetzung Training ab 25.05.21!

Lars Walhöfer Tischtennis Abteilungsleitung

Liebe Sportlerinnen und Sportler unserer Abteilung Tischtennis,

ab Dienstag, dem 25.05. dürfen wir wieder mit dem Trainingsbetrieb starten. Leider sind die Anforderungen bezüglich der Testpflicht herausfordernd, da einfache Selbsttests nicht akzeptiert werden. Bitte lest euch das beigefügte Hygienekonzept sowie die Trainingsregeln durch. 

Die wichtigsten Regeln zusammengefasst:

  • Der Abstand von 1,50 Meter ist, wo es möglich ist, einzuhalten.
  • Vor dem ersten Training sind die Trainingsregeln unterschrieben mitzubringen.
  • Vor jedem Training ist dem Trainingsverantwortlichen ein Nachweis für einen Test, eine vollständige Impfung inkl. 14 Tagen Karenz oder einer Genesung von einer Coronainfektion vorzuzeigen. Die Regelungen dazu findet Ihr unter „Akzeptierte Nachweise“. 
  • Ohne einen der genannten Nachweise bzw. unterschriebene Trainingsregeln darf kein Zutritt gewährt werden.
  • Trainingszeiten Erwachsene: Dienstag 20-23 Uhr und Freitag 19-23 Uhr (jeweils ganze Halle)
  • Pro Mannschaft steht ein Tisch zur Verfügung (Freizeitspieler haben 4 Tische)
  • keine Doppel
  • keine Umkleiden und keine Duschen
  • Nach dem Training ist das Gelände sofort zu verlassen. Alle Mannschaftsleiter haben sich darauf geeinigt, dass Verstöße dagegen durch mich bei der Geschäftsstelle gemeldet werden. 
  • Nach dem Training sind die Tische zu desinfizieren.
  • Eingang erfolgt über den Parkplatz, Ausgang über das Wirtschaftstor

Akzeptierte Nachweise sind ...

  • Getestete Personen:
    • Einen Test vor Ort werden wir aus organisatorischen Gründen nicht akzeptieren, da es den Trainingsverantwortlichen nicht zuzumuten ist, auch noch die Tests zu beaufsichtigen.
    • Gültig sind tagesaktuelle Testnachweise von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Teststellen und –zentren; pro Person sind drei kostenfreie Tests pro Woche möglich). Als Nachweis gilt die Bescheinigung des Testzentrums in einer App, E-Mail oder in Papierform.
    • Gültig ist ebenfalls ein Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht. Neben einer Qualifikation durch einen entsprechenden Lehrgang sind für die Aufsichtsfunktion auch entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von Selbsttests ausreichend. Die im Rahmen dieser betrieblichen Testung ausgestellten Nachweise zählen als tagesaktueller Testnachweis auch für andere Angebote.
  • Geimpfte Personen:
    • Der Nachweis für Geimpfte ist die Vorlage des Impfausweises im Original oder die Impf-Ersatzbescheinigung mit Datum der Impfung, Impfstoff sowie Unterschrift und Stempel der impfenden Stelle. Für die Inanspruchnahme der Erleichterungen müssen seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein. Einmalig Geimpfte, die hinzukommend eine PCR-bestätigte Infektion hinter sich haben - unabhängig davon, wann diese nachgewiesen wurde – gehören ebenfalls dazu.
  • Genesene Personen:
    • Genesene benötigen für den Nachweis einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Als sogenannter Genesenen-Nachweis gilt der Laborbefund oder eine ärztliche Bescheinigung im Original.

Hygienekonzept: siehe Anlage

Trainingsregeln: siehe Anlage

Teilnehmerliste: siehe Anlage

Auf ein baldiges Wiedersehen am Tisch, Sport frei!

 

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